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Sehr geehrter Herr Bohmann,
Ihrem telefonisch geäußerten Wunsch entsprechend (Gespräch
vom 12.03.1998) habe ich die zu Ihrer Person vom Staatssicherheitsdienst
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik angelegten
Unterlagen zur Herausgabe von Kopien vorbereitet.
Nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 12 ff. Stasi-Unterlagen-Gesetz
haben Sie nur zu dem Teil der Unterlagen Zugang, der Informationen
zu Ihrer Person enthält.
Aufgrund der Recherchen in den Karteien der Zentralstelle
Berlin und den Außenstellen Rostock und Potsdam konnten
Unterlagen aufgefunden werden, die vom Staatssicherheitsdienst
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu Ihrer
Person angelegt wurden.
Dabei handelt es sich um:
1. einen Band Rostock AOPK 252187 mit 217 Seiten (Anlage
1)
2. einen Band HA XX ZMA-Nr. 10006 mit 36 Seiten, zzgl. Deckblatt
(Anlage 2)
3. einen Band Rostock Abt. XX ZMA-Nr. 1362 mit 65 Seiten,
zzgl. Deckblatt (Anlage 3).
In den Kopien sind gemäß § 12 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz
personenbezogene Informationen über andere Betroffene und
Dritte anonymisiert worden, um deren schutzwürdige Interessen
zu wahren. Alle Ihre Person betreffenden und Ihre Person
einbeziehenden Informationen in den Unterlagen sind offengeblieben.
Ich bitte um Verständnis für die teilweise mangelhafte
Qualität der Duplikate. Die Ursache ist der schlechte Zustand
der Originaldokumente. Das betrifft insbesondere Teile aus
der OPK-Akte (Anlage 1), da diese nur in Form von Mikrofiches
vorliegt und auf Papier rückvergrößert werden mußte.
Zu den Unterlagen kann ich Ihnen folgende Erläuterungen
geben:
Eine "Operative Personenkontrolle" (OPK) war im Rahmen des
flächendeckenden Vorgehens zur umfassenden Klärung der Frage
"Wer ist wer-" ein wichtiges Arbeitsmittel des MfS. Sie
diente sowohl der Kontrolle von Personen als auch ihrer
"operativen Bearbeitung".
Eine OPK wurde eingeleitet, wenn im Sinne des MfS Anhaltspunkte
für den Verdacht auf Begehung einer strafbaren Handlung
beziehungsweise für eine "feindlich-negative" Einstellung
gegenüber den gesellschaftlichen Verhältnissen in der Deutschen
Demokratischen Republik vorlagen.
In OPK konnten auch Personen "bearbeitet" werden, die
eine herausragende berufliche oder gesellschaftliche Stellung
in der Deutschen Demokratischen Republik innehatten oder
die für eine solche Position vorgesehen und deshalb "vorbeugend"
zu sichern waren.
Erwiesen sich die Anhaltspunkte als nicht relevant oder
nichtig, wurde die OPK eingestellt. Andernfalls wurden IM-Vorläufe
oder "Operative Vorgänge" (OV) angelegt beziehungsweise
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nicht selten war das Ergebnis
einer OPK, daß Personen in ihrer beruflichen Entwicklung
behindert oder von ihrer Funktion entbunden wurden.
Der Buchstabe "A" vor der Bezeichnung "OPK" besagt, daß
es sich um archiviertes Schriftgut handelt.
Weiterhin wurden zu Ihnen diverse Karteikarten angelegt.
In den Anlagen 4 bis 6 finden Sie Kopien der sog. "Vorverdichtungs-,
Such- und Hinweiskartei" (VSH) der HA I (Sicherung NVA und
Grenztruppen), HA II (Spionageabwehr) und HA XX (Staatsapparat,
Kultur, Kirche, Untergrund).
Für die verschiedenen Diensteinheiten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes
war die VSH-Kartei ein "einheitlicher Auskunftsspeicher
..., über den der Zugriff zu allen durch die jeweilige Diensteinheit
gespeicherten Informationen zu Personen zu gewährleisten
ist" (Dienstanweisung 1/80 des MfS).
Die VSH-Karteien wurden dezentral von allen operativen
Diensteinheiten des Staatssicherheitsdienstes in ihrem Verantwortungsbereich
geführt und waren ein manueller Informationsspeicher zur
Erfassung aller Personen, über die Informationen vorlagen.
Die Sammlung von Informationen zur Person bestand in vielen
Fällen darin, daß diese Informationen auf der Erfassungskarteikarte
vermerkt und gegebenenfalls laufend ergänzt wurden. Beim
Anfall von operativ interessantem Schriftmaterial wurden
Handakten angelegt und in einer "Zentralen Materialablage"
(ZMA) der jeweiligen Diensteinheit abgelegt. Diese Handakten
waren ständig zugriffsfähig und konnten je nach Bedarf im
Verlauf der Auswertung der anfallenden Informationen aktualisiert
oder vernichtet werden.
Über eine solche ZMA verfügte jede Diensteinheit des Staatssicherheitsdienstes.
Neben der Ablage von abgeschlossenen Vorgängen in den eigentlichen
Archiven konnten auch dort Informationen zu Personen aufbewahrt
und jederzeit abgerufen werden. Kopien der ZMA-Unterlagen
zu Ihrer Person sind unter den Anlagen 2 und 3 abgelegt.
Ferner wurden Sie in einen "Sicherungsvorgang" (SV oder
SVG) aufgenommen und "KK"erfaßt.
In Sicherungsvorgängen (SV) wurden bestimmte Personenkreise
erfaßt, die nach Auffassung des Staatssicherheitsdienstes
zum Beispiel aufgrund ihrer besonderen Stellung, beruflichen
Tätigkeit oder Interessen zu "sichern" waren. Somit wurden
in einen Sicherungsvorgang mehrere, häufig sehr viele Personen
aufgenommen.
Die Erfassung war nicht an das Vorhandensein "operativ
bedeutsamer" Informationen zu diesen Personen gebunden,
sondern allein an die Zugehörigkeit zu einem bestimmten
Personenkreis. Sie gewährleistete, daß alle Informationen,
die zu der betreffenden Person erarbeitet wurden, bei der
Diensteinheit zusammenliefen, die den Sicherungsvorgang
führte.
Ein Sicherungsvorgang lief im allgemeinen über Jahre, wobei
ständig Personen neu aufgenommen und andere Personen - zum
Beispiel aus Altersgründen - wieder gestrichen wurden. Das
Datum des Anlegens eines Sicherungsvorgangs kann daher viele
Jahre vor der Aufnahme einer bestimmten Person liegen.
Die Aufnahme in Sicherungsvorgänge geschah grundsätzlich
ohne Kenntnis der betroffenen Personen und besaß in der
Regel einen geringen Aussagewert; Sicherungsvorgänge enthalten
meist nur Name, Anschrift und Funktion der erfaßten Personen.
Die Erfassung bedeutete nicht, daß die Personen gezielt
und systematisch beobachtet und kontrolliert wurden.
In Sicherungsvorgängen konnten erfaßt werden:
- Personen, an denen der Staatssicherheitsdienst
ein vorbeugendes Interesse hatte,
- Personen, deren Einsatz durch den
Staatssicherheitsdienst zu bestätigen war, einschließlich
deren Verwandte,
- Reisekader, Mitarbeiter von Auslandsvertretungen
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
- Mitarbeiter von staatlichen und wirtschaftsleitenden
Organen, Betrieben und Einrichtungen, die ständigen
Umgang mit Staatsgeheimnissen hatten,
- Personen, denen die Erlaubnis zum
Umgang mit Waffen, Munition, Sprengmitteln, Giften,
radioaktiven Materialien und anderen erlaubnispflichtigen
Gegenständen erteilt wurde
- Personen, die Dienstleistungen in
Objekten des Staatssicherheitsdienstes und anderen
bewaffneten Organen der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik durchführten, sowie Personen, die diesen
Sicherheitsorganen ihre Mitarbeit anboten,
- Ausländer und Staatenlose mit ständigem
Wohnsitz oder länger befristetem Aufenthalt in der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
- Personen, die für die Arbeit des
Staatssicherheitsdienstes genutzt werden konnten,
ohne daß ihre Anwerbung als IM (Inoffizieller Mitarbeiter)
beabsichtigt war.
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Durch eine KK-Erfassung konnte eine Diensteinheit des Staatssicherheitsdienstes
- Personen, an denen der Staatssicherheitsdienst
wegen ihrer politischen beziehungsweise zu erwartender
"negativer Verhaltensweisen oder Handlungen" Interesse
hatte,
- Personen, bei denen aus Sicht des
Staatssicherheitsdienstes Anhaltspunkte für eine
"feindliche Tätigkeit" vorlagen,
- Personen, die wegen ihrer gesellschaftlichen
Stellung beziehungsweise beruflichen Tätigkeit aus
sicherheitspolitischen Gründen nach Auffassung des
Staatssicherheitsdienstes von Interesse waren,
- Personen, an denen der Staatssicherheitsdienst
aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihres Herkunftslandes
Interesse hatte,
- Personen, an denen aus Sicht des
Staatssicherheitsdienstes "feindliche Kräfte" Interesse
hatten
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In der zentralen Personenkartei für sich erfassen lassen.
Damit war diese Diensteinheit für die betreffende Person "zuständig"
und erhielt alle zu dieser Person anfallenden Informationen.
Diese Informationen konnten in Handakten zusammenfließen und
wurden in verdichteter Form ursprünglich auf Kerblochkarteien
abgespeichert. Kerblochkarteien gab es beim Staatssicherheitsdienst
ab 1960; offiziell eingeführt wurden sie 1965. Seit Anfang
der 80er Jahre wurden diese Karteikarten in ihrem eigentlichen
Sinne nicht weitergeführt, weil sie zu umfangreich und damit
zu unübersichtlich wurden. Seit dieser Zeit wurde lediglich
der Begriff "KK" bei der Erfassung von Personen weiterverwendet.
KK-Erfassungen erfolgten grundsätzlich ohne Kenntnis der
betroffenen Person und bedeuten nicht, daß diese Person
gezielt und systematisch beobachtet und kontrolliert wurde.
Bei der Löschung einer solchen Erfassung vernichtete die
Diensteinheit in vielen Fällen die Materialien.
Die Kopien aus den o. g. Unterlagen (Anlagen 1 bis 6 )
sende ich Ihnen gemäß beigefügtem Kostenverzeichnis zu.
Bitte beachten Sie den beiliegenden Kostenbescheid und Überweisungsträger.
Zu den wichtigsten MfS-internen Abkürzungen kann ich Ihnen
folgende Erläuterungen geben:
| Abt. 26 |
Überwachungsmaßnahme des MfS: Abhören des Telefonverkehrs |
| Abt. M |
Aufgabe der Abteilung M war die Kontrolle und Auswertung
von Postsendungen im internationalen und nationalen
Verkehr. |
| AKG |
Auswertungs- und Kontrollgruppe im MfS |
| KMK |
Kreismeldekartei in den Abteilungen Paß- und Meldewesen
|
| OV |
Ein "Operativer Vorgang" (OV) war im Rahmen der umfassenden
Klärung der Frage "Wer ist wer-" das wichtigste Mittel,
um Personen durch systematische "operative Bearbeitung"
möglichst umfassend kontrollieren, überwachen und beeinflussen
zu können. |
| PUT |
politische Untergrundtätigkeit |
In den Ihnen übersandten Unterlagen sind Decknamen von
Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes enthalten.
Gemäß § 13 Abs. 5 Stasi-Unterlagen-Gesetz können Sie die
Bekanntgabe der Klarnamen beantragen. Wenn Sie hieran interessiert
sind, teilen Sie mir bis zum 30. April 1998 dies bitte schriftlich
unter Angabe des Geschäftszeichens, der Decknamen und aller
Seiten (BStU- Stempelung) mit Berichten dieser Mitarbeiter
zu Ihrer Person mit. Falls Sie bereits konkrete Vermutungen
haben, wer sich hinter den Decknamen verbirgt, können Sie
diese ebenfalls mit angeben.
Es wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bekanntgabe
der Klarnamen vorliegen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß sich diese Auskunft
auf die bisher erschlossenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
bezieht. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß bei den
weiteren Erschließungsarbeiten noch Unterlagen zu Ihrer
Person aufgefunden werden könnten.
Wegen der hohen Anzahl der vorliegenden Anträge werde
ich leider nicht in jedem Fall den jeweiligen Antragsteller
über neu aufgefundene Unterlagen unterrichten können. Sie
können sich in etwa zwei Jahren -die Erschließungsarbeiten
werden inzwischen kontinuierlich fortgesetzt - zur Ergänzung
dieser Auskunft unter Angabe des obengenannten Geschäftszeichens
erneut an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Rosenthal
Anlagen
Anlage 1: 217 Seiten Kopien aus Rst. AOPK 252/87
Anlage 2: 37 Seiten Kopien aus HA XX ZMA 10006
Anlage 3: 66 Seiten Kopien aus Rst. XX ZMA 1362
Anlage 4: VSH-Karteikartenkopie HA I LSK/LV (2 Blatt)
Anlage 5: VSH-Karteikartenkopie HA II
Anlage 6: VSH-Karteikartenkopie HA XX/AKG (2 Blatt) |